Die Kosten


Die Bundesregierung zahlt Beratungshilfe von 4000 € für Kleinunternehmer, Selbständigen und Freiberuflern. 

 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Freitag bekannt gegeben, dass es ab sofort Kleinunternehmern, Mittelständlern und Freiberuflern, die von der Corona-Krise betroffen sind, 4.000 Euro für externe Beratung zur Verfügung stellt. Diese Förderung wird den Unternehmen bis Ende des Jahres in Aussicht gestellt.

„Wir erleben, wie immer mehr Unternehmen und Branchen von der Krise getroffen werden. Uns erreichen täglich hunderte Anrufe gerade von kleinen und mittleren Unternehmen, die mit Auftragsrückgängen konfrontiert sind“, sagt Thomas Bareiß. Er ist Mittelstandsbeauftragter des Wirtschaftsministeriums. „Viele dieser Unternehmen benötigen Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Dafür weiten wir jetzt unsere Förderung unternehmerischen Know-hows aus — schnell und unbürokratisch“, führt er weiter aus.

Mit der Beratungshilfe sind 4000 € in den meisten Fällen die Kosten voll ausgeglichen


Sie sollen wissen, was auf Sie zukommt. Ich treffe mit Ihnen eine faire Gebührenvereinbarung, die für alle Beteiligten tragbar ist.

Das Erstberatungsgespräch umfasst die erste grundlegende Besprechung der Angelegenheit und möglicher Lösungsansätze. Es dient der Vertrauensbildung, der Aufklärung des Sachverhalts und der Erfassung der rechtlichen Probleme des Falles.

Nach Abschluss der unverbindlichen Erstberatung werde ich Ihnen ein verbindliches Honorarangebot zu den angefragten Leistungen und Diensten unterbreiten. Wie bereits erwähnt sind mit den 4000 € in der Regel diese Kosten gedeckt.


Nutzen Sie bitte meine Erstberatung, um weiterführende Informationen zu erhalten.